Rechtsprechung
   RG, 02.07.1928 - II 1164/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,533
RG, 02.07.1928 - II 1164/27 (https://dejure.org/1928,533)
RG, Entscheidung vom 02.07.1928 - II 1164/27 (https://dejure.org/1928,533)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1928 - II 1164/27 (https://dejure.org/1928,533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich gebotener Buchungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

    Da im Fall der fortgesetzten Handlung, die als eine einzige Straftat anzusehen ist, auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist, beginnt die Verjährung erst mit dem letzten Tun, das noch in diese Einheit einbezogen wird (BGHSt 1, 84, 91; RGSt 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90

    Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten

    Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40).
  • BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52

    Rechtsmittel

    Ist dies der Fall, so entscheidet der letzte Akt der als Einheit, aufzufassenden Handlung (RGSt 62, 212; BGHSt 1, 84, 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht