Rechtsprechung
RG, 02.07.1928 - II 1164/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich gebotener Buchungen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 212
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften …
Da im Fall der fortgesetzten Handlung, die als eine einzige Straftat anzusehen ist, auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist, beginnt die Verjährung erst mit dem letzten Tun, das noch in diese Einheit einbezogen wird (BGHSt 1, 84, 91; RGSt 62, 212, 214; 64, 33, 40). - BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten
Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen. - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Im Falle der fortgesetzten Handlung, also dann, wenn die wiederholte Verwirklichung desselben Tatbestandes um deswillen als eine einzige Straftat anzusehen ist, weil sie aus einem einheitlichen Vorsatz heraus geschieht, macht sich diese Einheit dahin geltend, dass auch die Verjährung für alle Teilakte einheitlich ist und erst mit dem Abschluss des letzten Tuns beginnt, das noch in diese Einheit einbezogen wird (RGSt 10, 203; 14, 145, 150; 46, 16, 19; 62, 212, 214; 64, 33, 40). - BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52
Rechtsmittel
Ist dies der Fall, so entscheidet der letzte Akt der als Einheit, aufzufassenden Handlung (RGSt 62, 212; BGHSt 1, 84, 91).